Aufnahmeverfahren für Berliner Oberschulen
Ihr Kind geht in die 6. Klasse und Sie suchen eine weiterführende Schule? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren für die 7. Klasse an öffentlichen Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen in Berlin.
Ablauf und Fristen
Das Anmeldeverfahren folgt jedes Jahr einem festen Ablauf:
- 1 Informieren (ab Herbst)
Besuchen Sie Tage der offenen Tür und informieren Sie sich über die Schulen in Ihrem Bezirk und darüber hinaus. Nutzen Sie das Verzeichnis weiterführender Schulen der Senatsverwaltung.
- 2 Anmeldung (März)
Sie melden Ihr Kind im März an der gewünschten Erstwunschschule an. Dafür erhalten Sie von der Grundschule einen Anmeldebogen mit der Förderprognose. Zusätzlich können Sie einen Zweit- und Drittwunsch angeben.
- 3 Auswahlverfahren (April–Mai)
Die Schulen führen ihr Aufnahmeverfahren durch. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, greifen die gesetzlichen Auswahlkriterien (siehe unten).
- 4 Bescheid (Juni)
Sie erhalten den Aufnahmebescheid per Post. Wenn Ihr Kind keinen Platz an der Erstwunschschule erhält, wird es einer anderen Schule zugewiesen.
Erst-, Zweit- und Drittwunsch
Sie können bei der Anmeldung bis zu drei Schulen angeben. Die Erstwunschschule hat Priorität. Erst wenn dort kein Platz verfügbar ist, werden Zweit- und Drittwunsch berücksichtigt.
Die Wahl ist nicht auf Ihren Wohnbezirk beschränkt — Sie können Schulen in ganz Berlin wählen.
Auswahlkriterien bei Übernachfrage
Wenn eine Schule mehr Anmeldungen als Plätze erhält (übernachgefragt), werden die Plätze nach einem gesetzlich geregelten Verfahren vergeben:
- Härtefälle und Geschwisterkinder (bis zu 10 %): Plätze für besondere Härtefälle und Kinder mit Geschwistern an der Schule.
- Auswahlverfahren (60 % der Plätze): Die Schule wählt nach eigenen Kriterien aus, z. B. Notendurchschnitt, Kompetenzen in bestimmten Fächern, Aufnahmegespräch oder Test.
- Losentscheid (30 % der Plätze): Die verbleibenden Plätze werden per Los vergeben. Geschwisterkinder werden dabei bevorzugt.
Besonderheiten am Gymnasium
Entscheidend sind die Noten in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache — je eine Note aus dem 2. Halbjahr der 5. Klasse und dem 1. Halbjahr der 6. Klasse (6 Noten insgesamt).
- Notensumme 14 oder weniger = Eignung für das Gymnasium
- Bei einer Notensumme über 14 kann das Kind an einem zentralen Probeunterricht (Eignungstest) teilnehmen. Wer besteht, erhält ebenfalls die Gymnasialeignung. Die Bestehensquoten waren bisher sehr niedrig: 2025 bestanden 2,6 % (51 von 1.937), 2026 nur 1,2 % (15 von 1.223).
- Seit der Schulgesetznovelle 2024 gibt es am Gymnasium kein Probejahr mehr. Die Eignung wird vor der Aufnahme festgestellt.
ISS und Gemeinschaftsschulen
- An Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen gibt es keine Zugangsbeschränkung durch die Förderprognose. Alle Kinder können sich anmelden.
- Viele ISS und Gemeinschaftsschulen bieten eine eigene gymnasiale Oberstufe an oder kooperieren mit einem Oberstufenzentrum, sodass auch hier das Abitur möglich ist.
Sonderregelungen
- Bilinguale und altsprachliche Züge: Einige Schulen bieten spezielle Profile (z. B. Englisch bilingual, Latein/Griechisch). Hier können besondere Aufnahmekriterien gelten.
- Aufnahme ab Klasse 5: Einige Gymnasien nehmen bereits ab der 5. Klasse auf. Hier gilt ein eigenes Verfahren.
- Musikbetonte oder sportbetonte Schulen: Diese Schulen können Eignungstests durchführen.
Tipps für Eltern
- Besuchen Sie mehrere Tage der offenen Tür — der persönliche Eindruck zählt.
- Prüfen Sie die Nachfragequoten auf dieser Website: Übernachgefragte Schulen bedeuten, dass nicht alle Kinder aufgenommen werden können. Anmeldungen
- Wählen Sie Zweit- und Drittwunsch sorgfältig und taktisch. Es sollten Schulen sein, an denen sich Ihr Kind ebenfalls wohlfühlen würde. Sehr beliebte Schulen werden jedoch aufgrund vieler Erstwunschanmeldungen keine/kaum Zweit- oder gar Drittwünsche berücksichtigen können.
- Informieren Sie sich über die Auswahlkriterien der einzelnen Schulen — diese können sich unterscheiden.
Offizielle Informationen und Quellen
- Broschüre ‚Wohin nach der Grundschule?' — Senatsverwaltung für Bildung
- Verzeichnis weiterführender Schulen (PDF) — Senatsverwaltung
- Schulgesetz Berlin (SchulG) — Abschnitt Aufnahme und Übergang
- Sekundarstufe-I-Verordnung (Sek I-VO) — Aufnahmeregelungen
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie — Übergang weiterführende Schule
- Ergebnisse Probeunterricht 2025 — Pressemitteilung Senatsverwaltung
- Ergebnisse Probeunterricht 2026 — Pressemitteilung Senatsverwaltung
- Online-Schulverzeichnis Berlin
Hinweis: Diese Seite fasst die wichtigsten Regeln zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die verbindlichen Regelungen finden sich im Berliner Schulgesetz und den zugehörigen Verordnungen. Stand der Informationen: Schuljahr 2025/26.