Aufnahmeverfahren für Berliner Oberschulen

Jedes Jahr im März melden Berliner Eltern ihre Kinder für die 7. Klasse an einer weiterführenden Schule an. Diese Seite erklärt den Ablauf, die Fristen und die Auswahlkriterien an öffentlichen Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen.

Ablauf und Fristen

Das Anmeldeverfahren folgt jedes Jahr einem festen Ablauf:

  1. 1Informieren (ab Herbst)

    Die Schulen laden zu Tagen der offenen Tür ein. Ein Blick lohnt sich auch über den eigenen Bezirk hinaus. Einen Überblick gibt das Verzeichnis weiterführender Schulen der Senatsverwaltung.

  2. 2Förderprognose und Probeunterricht (Januar/Februar)

    Ende Januar erhalten die Kinder mit dem Halbjahreszeugnis die Förderprognose. Für das Gymnasium ist sie entscheidend: Reicht die Notensumme nicht aus, ist der zentrale Probeunterricht der einzige verbleibende Weg zur Gymnasialeignung. Die Anmeldung dazu läuft Anfang Februar über die Grundschule, der Testtag liegt Ende Februar. Das Ergebnis liegt vor dem Anmeldezeitraum im März vor.

  3. 3Anmeldung (März)

    Im März melden Eltern ihr Kind an der gewünschten Erstwunschschule an. Dafür brauchen sie den Anmeldebogen und die Förderprognose der Grundschule. Zusätzlich lassen sich ein Zweit- und ein Drittwunsch angeben.

  4. 4Auswahlverfahren (April–Mai)

    Die Schulen führen ihr Aufnahmeverfahren durch. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, greifen die gesetzlichen Auswahlkriterien (siehe unten).

  5. 5Bescheid (Juni)

    Der Aufnahmebescheid kommt per Post. Bekommt das Kind an der Erstwunschschule keinen Platz, wird es einer anderen Schule zugewiesen.

Termine der letzten Runde (Übergang zum Schuljahr 2026/27): Halbjahreszeugnis mit Förderprognose am 30. Januar 2026, Anmeldung zum Probeunterricht am 9./10. Februar, Probeunterricht am 20. Februar, Anmeldezeitraum vom 5. bis 12. März, Versand der Bescheide am 10. Juni 2026. Die Termine für das Schuljahr 2027/28 gibt die Senatsverwaltung voraussichtlich im Januar 2027 bekannt.

Erst-, Zweit- und Drittwunsch

Bei der Anmeldung lassen sich bis zu drei Schulen angeben. Die Erstwunschschule hat Priorität. Erst wenn dort kein Platz verfügbar ist, werden Zweit- und Drittwunsch berücksichtigt.

Die Wahl ist nicht auf den Wohnbezirk beschränkt: Möglich sind Schulen in ganz Berlin.

Wie oft ein Wunsch aufgeht, hat die Senatsverwaltung für den Übergang zum Schuljahr 2026/27 beziffert: Berlinweit erhielten 81 % der Kinder einen Platz an ihrer Erstwunschschule und insgesamt 90 % einen Platz an einer ihrer drei Wunschschulen.

Wunscherfüllung zum Schuljahr 2026/27

Platz an der Erstwunschschule
22.391
Platz an der Zweitwunschschule
1.856
Platz an der Drittwunschschule
730
Platz an keiner der Wunschschulen
2.790
Anmeldungen insgesamt
27.767
Schriftliche Anfrage 19/26317, Fragen 1 und 3 bis 7

Der Anteil gilt berlinweit über alle Schulen und lässt sich nicht auf eine einzelne Schule übertragen. Wie eng es an einer bestimmten Schule zuging, zeigen deren Anmeldezahlen. Die Zahlen sind vorläufig: Die Plätze, die erst nach der berlinweiten Ausgleichskonferenz entstanden, fehlen darin noch.

Auswahlkriterien bei Übernachfrage

Wenn eine Schule mehr Anmeldungen als Plätze erhält (übernachgefragt), werden die Plätze nach einem gesetzlich geregelten Verfahren vergeben:

  • Härtefälle und Geschwisterkinder (bis zu 10 %): Plätze für besondere Härtefälle und Kinder mit Geschwistern an der Schule.
  • Auswahlverfahren (60 % der Plätze): Die Schule wählt nach eigenen Kriterien aus, z. B. Notendurchschnitt, Kompetenzen in bestimmten Fächern, Aufnahmegespräch oder Test.
  • Losentscheid (30 % der Plätze): Die verbleibenden Plätze werden per Los vergeben. Geschwisterkinder werden dabei bevorzugt.

Besonderheiten am Gymnasium

Entscheidend sind die Noten in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache. Jedes Fach zählt mit einer Note aus dem 2. Halbjahr der 5. Klasse und einer aus dem 1. Halbjahr der 6. Klasse, insgesamt also 6 Noten.

  • Notensumme 14 oder weniger = Eignung für das Gymnasium
  • Seit der Schulgesetznovelle 2024 gibt es am Gymnasium kein Probejahr mehr. Die Eignung wird vor der Aufnahme festgestellt.

Alternative: Probeunterricht

Bei einer Notensumme über 14 kann das Kind an einem zentralen Probeunterricht (Eignungstest) teilnehmen. Wer besteht, erhält ebenfalls die Gymnasialeignung. Bestanden hat den Probeunterricht bisher nur ein sehr kleiner Teil der Teilnehmenden.

Die Quoten unten beziehen sich auf die Kinder, die zum Probeunterricht angetreten sind, und nicht auf den ganzen Jahrgang.

Übergang zum Schuljahr 2025/26

Teilnehmende
1.937
Bestanden
etwa 50
Quote
2,6 %
Pressemitteilung vom 4. März 2025

Übergang zum Schuljahr 2026/27

Teilnehmende
1.223
Bestanden
etwa 15
Quote
1,22 %
Pressemitteilung vom 5. März 2026

Die Senatsverwaltung veröffentlicht je Durchgang nur die Teilnehmerzahl und die Quote. Die Zahl der Bestandenen ist daraus errechnet.

Die Regel wirkt messbar: Seit sie gilt, gingen die Erstwünsche fürs Gymnasium deutlich zurück, während die für Sekundarschulen stiegen. Auswertung der Anmeldezahlen

ISS und Gemeinschaftsschulen

  • An Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen gibt es keine Zugangsbeschränkung durch die Förderprognose. Alle Kinder können sich anmelden.
  • Viele ISS und Gemeinschaftsschulen bieten eine eigene gymnasiale Oberstufe an oder kooperieren mit einem Oberstufenzentrum, sodass auch hier das Abitur möglich ist.

Sonderregelungen

  • Bilinguale und altsprachliche Züge: Einige Schulen bieten spezielle Profile (z. B. Englisch bilingual, Latein/Griechisch). Hier können besondere Aufnahmekriterien gelten.
  • Aufnahme ab Klasse 5: Einige Gymnasien nehmen bereits ab der 5. Klasse auf. Hier gilt ein eigenes Verfahren.
  • Musikbetonte oder sportbetonte Schulen: Diese Schulen können Eignungstests durchführen.

Tipps für Eltern

  • Mehrere Tage der offenen Tür besuchen: Der persönliche Eindruck zählt.
  • Die Nachfragequoten auf dieser Website prüfen: An übernachgefragten Schulen können nicht alle Kinder aufgenommen werden. Anmeldezahlen
  • Zweit- und Drittwunsch sorgfältig und taktisch wählen. Es sollten Schulen sein, an denen sich das Kind ebenfalls wohlfühlen würde. Sehr beliebte Schulen werden jedoch aufgrund vieler Erstwunschanmeldungen keine/kaum Zweit- oder gar Drittwünsche berücksichtigen können.
  • Die Auswahlkriterien der einzelnen Schulen nachlesen, denn sie können sich von Schule zu Schule unterscheiden.

Offizielle Informationen und Quellen

Hinweis: Diese Seite fasst die wichtigsten Regeln zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die verbindlichen Regelungen finden sich im Berliner Schulgesetz und den zugehörigen Verordnungen. Stand der Informationen: Schuljahr 2026/27.